Präambel

»Die Würde des Menschen ist unantastbar«

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 1

Diese Über­zeugung ist Grundlage der Stiftung, so wie die Entwicklungsarbeit von Ruth Pfau von ihr getragen ist. Aus dieser Über­zeugung ergibt sich:

  • Sowohl die Ideale der Gründer dieser Stiftung als auch die Erfordernisse der jewei­ligen Kultur sollen hierbei berück­sichtigt werden.
  • Jeder Mensch ist ganz­heitlich als Person zu sehen und nicht als »Fall« zu behandeln.
  • Die einhei­mi­schen Mitarbeiter, die Patienten und ihre Familien müssen befähigt werden, das Projekt verant­wortlich weiterzuführen.

Diese Zielvorstellungen erwuchsen aus der Zusammenarbeit von Menschen aus Pakistan und Deutschland sowie aus der Lebenserfahrung der Betroffenen. Strategische Planung und struk­tu­relle Genauigkeit sind ihre Folge.

Die rechte Zuwendung jedoch ist nur dem möglich, der bereit ist, dem anderen in Freiheit wehrlos zu begegnen und sich auch Verwundungen auszusetzen.

»Wer keine Tränen in sich trägt, ... darf diesen Weg nicht gehen.«

(Ruth Pfau)

Dieser Erkenntnis zu dienen und sie weiter­zu­tragen, soll der innere Sinn der Stiftung sein.

Praktisch dient die Stiftung einer ganz­heit­lichen Gesundheitsfürsorge, vorwiegend auf dem Gebiet der welt­weiten Lepra-​​ und Tuberkulosebekämpfung, einschließlich beglei­tender sozialer Maßnahmen. Vergleichbare Dienste können auch für Patienten anderer Erkrankungen und sozialer Randgruppen ange­boten und durch­ge­führt werden.

In allen medi­zi­ni­schen und sozialen Projekten steht der Mensch im Mittelpunkt der Maßnahmen.

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